Gestaltungshandbuch

Die Stadt Bochum hat in enger Zusammenarbeit mit Schlüsselakteuren der Innenstadtentwicklung Gestaltungsleitlinien für die Innenstadt entwickelt. Ziel des Gestaltungshandbuchs „Ans Ganze gebunden, im Einzelnen frei“ ist eine hohe Gestalt- und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu sichern und zu fördern. Hierbei dient das Gestaltungshandbuch vor allem Eigentümer*innen, Bauherren und Gewerbetreibenden als Leitlinie zur Gestaltungsqualität. Schwerpunkte sind unter anderem die Fassaden, Werbeanlagen und Gastronomiemobiliar.

Bei konkreten Fragen zu den Gestaltungsleitlinien können sich Interessierte an die Innenstadtarchitekt*innen wenden. Im Downloadbereich finden Sie die entsprechenden Unterlagen.

Innenstadtarchitekt*in

Um den Gebäudebestand in der Innenstadt aufzuwerten, werden Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern Beratungs- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Die Innenstadtarchitektin bzw. der Innenstadtarchitekt berät zu Fördermöglichkeiten, insbesondere zum Hof- und Fassadenprogramm, unterstützt baufachlich bei der Erstellung von Modernisierungskonzepten, sowie beim Einholen notwendiger Genehmigungen. Darüber hinaus berät die Innenstadtarchitektin bzw. der Innenstadtarchitekt zum Gestaltungshandbuch und zur Gestaltungssatzung der Stadt Bochum.

Sarah Gräfer und Marcus Wagner sind Ihre Ansprechpartner*innen, wenn es um Ihre Immobilie geht, Sie Fragen zur Gestaltungssatzung haben oder Förderung über das Hof- und Fassadenprogramm in Anspruch nehmen wollen. Sie erreichen beide über die gemeinsame E-Mail-Adresse: kontakt@innenstadtarchitekten.de  oder unter der Telefonnummer: 0234 / 938 27 560.

„Sofortprogramm Innenstadt“

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2020 als Reaktion auf die Pandemie-Folgen ein neues Förderprogramm, das „Sofortprogramm Innenstadt“  aufgelegt, um Leerstände zu verringern und Geschäfte neu zu beleben. Durch Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Bochum haben Unternehmen und Selbstständige die Möglichkeit, ein leerstehendes Ladenlokal in der Bochumer Innenstadt bis Ende 2023 vergünstigt anzumieten.

Bis Februar 2023 konnten durch das Förderprogramm bereits 25 leerstehende Ladenlokale weitervermietet werden. Erfolgreiche Beispiele des Förderprogramms sind unter anderem das Second-Hand Geschäft „Steeze Vintage“ auf der Kortumstraße sowie „NEĀ The Deli & Urban Concept Store“, ein Bistrogeschäft am Hellweg.

Das Programm wird durch die Bochum Wirtschaftsentwicklung betreut. Sollten Sie entweder selbst einen Leerstand besitzen oder an der Nutzung eines Leerstandes interessiert sein, dann finden Sie auf der Seite der Wirtschaftsentwicklung  weitere Hinweise. Ihre direkten Ansprechpartner sind Jürgen Knoth und Tobias Meißner.

Hof- und Fassadenprogramm

Das Hof- und Fassadenprogramm ist ein Förderinstrument, das Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer nutzen können, um ihre Gebäude und Grundstücken im Fördergebiet des ISEK aufzuwerten.. Ansprechende und ökologische Gestaltungen von Fassaden, Höfen und Gärtentragen nicht nur zur Steigerung von Wohn- und Immobilienwert bei, sondern verbessern auch das Erscheinungsbild der Innenstadt insgesamt. Zum Hof- und Fassadenprogramm berät ab sofort die Innenstadtarchitektin bzw. der Innenstadtarchitekt.

Einen Flyer zum Hof- und Fassadenprogramm finden Sie hier als Download (PDF).

Eigentümer*innenforum

Stadtentwicklung kann nicht allein durch Politik und Verwaltung betrieben werden. Ebenso wichtig wie öffentliche Projekte und Fördermittel ist das Engagement der zahlreichen Eigentümer*innen, die selbst Immobilien in der Innenstadt haben. Die Stadt Bochum legt großen Wert auf einen aktiven Austausch zwischen öffentlicher Verwaltung und privaten Akteur*innen und unterstützt auch Private im Rahmen der Städtebauförderung mit Fördergeldern. Um diese Zusammenarbeit weiter voranzutreiben, laden die Stadt Bochum, Bochum Wirtschaftsentwicklung und das ISEK-Management regelmäßig zu gemeinsamen Veranstaltungen ein, um einen kontinuierlichen Austausch zu garantieren.