Gestaltungshandbuch/ Gestaltungssatzung
Die Stadt Bochum hat in enger Zusammenarbeit mit Schlüsselakteuren der Innenstadtentwicklung eine Gestaltungssatzung für die Innenstadt erstellt, die im August 2020 vom Rat der Stadt beschlossen wurde. Ziel der Gestaltungssatzung „Ans Ganze gebunden, im Einzelnen frei“ ist eine hohe Gestalt- und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu sichern und zu fördern. Die Satzung in Verbindung mit dem Gestaltungshandbuch soll Eigentümer*innen und Bauherren als Leitlinie zur Gestaltqualität dienen. Die in der Satzung festgelegten Qualitäten veranschaulicht das Handbuch in Bezug auf Fassaden, Werbeanlagen und Gastronomiemobiliar.
Bei konkreten Fragen zur Gestaltungssatzung oder dem Handbuch können sich Interessierte an die Innenstadtarchitekt*innen wenden. Im Downloadbereich finden Sie die entsprechenden Unterlagen.
Innenstadtarchitekt*in
Um den Gebäudebestand in der Innenstadt aufzuwerten, werden Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern Beratungs- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Die Innenstadtarchitektin bzw. der Innenstadtarchitekt berät zu Fördermöglichkeiten, insbesondere zum Hof- und Fassadenprogramm, unterstützt baufachlich bei der Erstellung von Modernisierungskonzepten, sowie beim Einholen notwendiger Genehmigungen. Darüber hinaus berät die Innenstadtarchitektin bzw. der Innenstadtarchitekt zum Gestaltungshandbuch und zur Gestaltungssatzung der Stadt Bochum.
Sarah Gräfer und Marcus Wagner sind Ihre Ansprechpartner*innen, wenn es um Ihre Immobilie geht, Sie Fragen zur Gestaltungssatzung haben oder Förderung über das Hof- und Fassadenprogramm in Anspruch nehmen wollen. Sie erreichen beide über die gemeinsame E-Mail-Adresse: kontakt@innenstadtarchitekten.de oder unter der Telefonnummer: 0234 / 938 27 560.
„Sofortprogramm Innenstadt“
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2020 als Reaktion auf die Pandemie-Folgen ein neues Förderprogramm, das „Sofortprogramm Innenstadt“ aufgelegt, um Leerstände zu verringern und Geschäfte neu zu beleben. Durch Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Bochum haben Unternehmen und Selbstständige die Möglichkeit, ein leerstehendes Ladenlokal in der Bochumer Innenstadt bis Ende 2023 vergünstigt anzumieten. Durch das Förderprogramm konnten bislang (Stand Juli 2022) 15 Ladenlokale weitervermietet werden.
Das Programm wird durch die Bochum Wirtschaftsentwicklung betreut. Sollten Sie entweder selbst einen Leerstand besitzen oder an der Nutzung eines Leerstandes interessiert sein, dann finden Sie auf der Seite der Wirtschaftsentwicklung weitere Hinweise. Ihre direkten Ansprechpartner sind Jürgen Knoth und Tobias Meißner.
Hof- und Fassadenprogramm
Das Hof- und Fassadenprogramm ist ein Förderinstrument, das Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer nutzen können, um ihre Gebäude und Grundstücken im Fördergebiet des ISEK aufzuwerten.. Ansprechende und ökologische Gestaltungen von Fassaden, Höfen und Gärtentragen nicht nur zur Steigerung von Wohn- und Immobilienwert bei, sondern verbessern auch das Erscheinungsbild der Innenstadt insgesamt. Zum Hof- und Fassadenprogramm berät ab sofort die Innenstadtarchitektin bzw. der Innenstadtarchitekt.
Einen Flyer zum Hof- und Fassadenprogramm finden Sie hier als Download (PDF).
Eigentümerforum
Stadtentwicklung kann nicht allein durch Politik und Verwaltung betrieben werden. Ebenso wichtig wie öffentliche Projekte und Fördermittel ist das Engagement der zahlreichen Eigentümer*innen, die selbst Immobilien in der Innenstadt haben. Die Stadt Bochum legt großen Wert auf einen aktiven Austausch zwischen öffentlicher Verwaltung und privaten Akteur*innen und unterstützt auch Private im Rahmen der Städtebauförderung mit Fördergeldern. Um diese Zusammenarbeit weiter voranzutreiben, laden die Stadt Bochum, Bochum Wirtschaftsentwicklung und das ISEK-Management regelmäßig zu gemeinsamen Veranstaltungen ein, um einen kontinuierlichen Austausch zu garantieren.